Fördermittelberatung

Sie haben eine konkrete Projektidee, wissen aber nicht, wie Sie die Umsetzung finanzieren können?

Sie wollen gerne Ihr Portfolio an Angeboten erweitern, wissen aber nicht, wie Sie es finanzieren können? 

Gerne unterstützt Sie das Team Fördermittelberatung bei der Suche nach einem passenden Förderangebot. 

Wir bieten Ihnen regelmäßige Schulungs- und Informationsangebote rund um dieses Thema an, um Sie bei der Fördermittelsuche zu unterstützen. Zum Austausch über verschiedene Fördermöglichkeiten und Erfahrungswerte bieten wir Vernetzungstreffen an.

Fördermittelberatung

Soziallotterien

Aktion Mensch

Zielgruppen:

  • Menschen mit Behinderung
  • Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ( Wohnungslose, Menschen in gewaltgeprägten Lebensumständen und nach Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung)
  • Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre

Fördermöglichkeiten:

  • Projektförderung
  • Anschubförderung
  • Investitionsförderung
  • Mikroförderung
  • Pauschalförderung

Förderbereiche:

  • Arbeit
  • Wohnen
  • Freizeit
  • Barrierefreiheit
  • Bildung und Persönlichkeitsstärkung

Förderhöhe:

  • bis zu 300.000€

Laufzeit:

  • Bis zu fünf Jahren

Voraussetzungen:

  • Antragsteller ist eine juristische Person
  • Organisation ist gemeinnützig
  • Sitz der Organisation befindet sich in Deutschland
  • Neben dem geschäftsführenden Organ gibt es ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan

Was wird nicht gefördert:

  • Projekte, die öffentliche Hand oder durch gewerbliche Interessen oder Einzelinteressen dominiert werden
  • Organisationen, deren Vertreter eine generelle Befreiung von den gesetzlichen Selbstkontrahierungsverboten des § 181 BGB haben
  • Anträge von natürlichen Personen

Die Aktion Mensch möchte Inklusion in unserer Gesellschaft voranbringen und sich für ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzen. Das Angebot an Förderprogrammen ist mit seinen unterschiedlichen Konditionen vielfältig und variiert in der möglichen Fördersumme, der Laufzeit, der Zweckbindung, sowie der Höhe der einzusetzenden Eigenmittel.

Wir beraten Sie gerne über Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der Projektentwicklung und der Antragstellung.

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Zielgruppen:

  • Menschen mit Behinderung
  • Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ( Wohnungslose, Menschen in gewaltgeprägten Lebensumständen und nach Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung)
  • Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre

Fördermöglichkeiten:

  • Projektförderung
  • Anschubförderung
  • Investitionsförderung
  • Mikroförderung
  • Pauschalförderung

Förderbereiche:

  • Arbeit
  • Wohnen
  • Freizeit
  • Barrierefreiheit
  • Bildung und Persönlichkeitsstärkung

Förderhöhe:

  • bis zu 300.000€

Laufzeit:

  • Bis zu fünf Jahren

Voraussetzungen:

  • Antragsteller ist eine juristische Person
  • Organisation ist gemeinnützig
  • Sitz der Organisation befindet sich in Deutschland
  • Neben dem geschäftsführenden Organ gibt es ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan

Was wird nicht gefördert:

  • Projekte, die öffentliche Hand oder durch gewerbliche Interessen oder Einzelinteressen dominiert werden
  • Organisationen, deren Vertreter eine generelle Befreiung von den gesetzlichen Selbstkontrahierungsverboten des § 181 BGB haben
  • Anträge von natürlichen Personen

Die Aktion Mensch möchte Inklusion in unserer Gesellschaft voranbringen und sich für ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzen. Das Angebot an Förderprogrammen ist mit seinen unterschiedlichen Konditionen vielfältig und variiert in der möglichen Fördersumme, der Laufzeit, der Zweckbindung, sowie der Höhe der einzusetzenden Eigenmittel.

Wir beraten Sie gerne über Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der Projektentwicklung und der Antragstellung.

GlücksSpirale

Doppelt Gutes tun.

Ein Los der GlücksSpirale bringt viel Gutes. Zum einen die Chance, einer monatlichen GlücksRente und zum anderen die Unterstützung sozialer Vorhaben.

Der Paritätische Baden-Württemberg hat eine ganz besondere Beziehung zur GlücksSpirale. Seit vielen Jahren profitieren nicht nur betreute Menschen aus sozialen Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Fördertopf der GlücksSpirale, auch die Mitarbeiter*innen des Paritätischen Baden-Württembergs können Dank der Zuschüsse Seminare, Workshops oder Projekte durchführen. Damit unterstützt die GlücksSpirale die Ziele des Paritätischen Baden-Württemberg für mehr soziale Gerechtigkeit und die Wahrung der Menschenwürde. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich.

Über die aktuellen Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen informieren wir Sie gerne. Förderideen (Höchstfördersumme bis 10.000,00 €) sind jeweils bis zum 28.02. eines Jahres beim Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg, zu Händen von Frau Christine Banhart einzureichen.

GlücksSpirale
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Doppelt Gutes tun.

Ein Los der GlücksSpirale bringt viel Gutes. Zum einen die Chance, einer monatlichen GlücksRente und zum anderen die Unterstützung sozialer Vorhaben.

Der Paritätische Baden-Württemberg hat eine ganz besondere Beziehung zur GlücksSpirale. Seit vielen Jahren profitieren nicht nur betreute Menschen aus sozialen Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Fördertopf der GlücksSpirale, auch die Mitarbeiter*innen des Paritätischen Baden-Württembergs können Dank der Zuschüsse Seminare, Workshops oder Projekte durchführen. Damit unterstützt die GlücksSpirale die Ziele des Paritätischen Baden-Württemberg für mehr soziale Gerechtigkeit und die Wahrung der Menschenwürde. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich.

Über die aktuellen Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen informieren wir Sie gerne. Förderideen (Höchstfördersumme bis 10.000,00 €) sind jeweils bis zum 28.02. eines Jahres beim Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg, zu Händen von Frau Christine Banhart einzureichen.

Aid Five

Zielgruppe:

Kinder / Jugendliche / hilfebedürftige Menschen

Fördermöglichkeiten:

Anschubfinanzierung für neue soziale Projekte

Förderhöhe

durchschnittlich 40.000 bis 60.000 Euro

Laufzeit:

Bis zu 2 Jahren (bei Bedarf und erfolgreicher Projektumsetzung ist eine Verlängerung um 1 weiteres Jahr möglich)

Was wird nicht gefördert:

  • Individuelle Hilfen für Privatpersonen (z.B. Kostenübernahme für Therapien oder Einzelstipendien)
  • Projekte, die nicht gemeinnützigen Zwecken dienen
  • Projekte, deren Zielgruppe nicht Kinder und Jugendliche oder hilfebedürftige Menschen sind
  • Bereits etablierte Projekte
  • Bau und Ausstattung
  • Projekte, die vollumfänglich von der öffentlichen Hand gefördert werden können
  • Erhöhung von Grundetats oder Schließung von Etatlücken
  • Erstattung anderweitig gewährter Vorfinanzierung
  • Institutionen (Es ist lediglich eine Projektförderung möglich.)
  • Studien
  • Projekte außerhalb Deutschlands
  • Projekte, die bereits stattgefunden haben und sich regelmäßig wiederholen
Aid Five

Zielgruppe:

Kinder / Jugendliche / hilfebedürftige Menschen

Fördermöglichkeiten:

Anschubfinanzierung für neue soziale Projekte

Förderhöhe

durchschnittlich 40.000 bis 60.000 Euro

Laufzeit:

Bis zu 2 Jahren (bei Bedarf und erfolgreicher Projektumsetzung ist eine Verlängerung um 1 weiteres Jahr möglich)

Was wird nicht gefördert:

  • Individuelle Hilfen für Privatpersonen (z.B. Kostenübernahme für Therapien oder Einzelstipendien)
  • Projekte, die nicht gemeinnützigen Zwecken dienen
  • Projekte, deren Zielgruppe nicht Kinder und Jugendliche oder hilfebedürftige Menschen sind
  • Bereits etablierte Projekte
  • Bau und Ausstattung
  • Projekte, die vollumfänglich von der öffentlichen Hand gefördert werden können
  • Erhöhung von Grundetats oder Schließung von Etatlücken
  • Erstattung anderweitig gewährter Vorfinanzierung
  • Institutionen (Es ist lediglich eine Projektförderung möglich.)
  • Studien
  • Projekte außerhalb Deutschlands
  • Projekte, die bereits stattgefunden haben und sich regelmäßig wiederholen
Deutsches Hilfswerk (DHW), Deutsche Fernsehlotterie

Die Beratung erfolgt direkt über die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) / Fernesehlotterie

Deutsches Hilfswerk (DHW), Deutsche Fernsehlotterie

Die Beratung erfolgt direkt über die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) / Fernesehlotterie

Deutsche Postcode Lotterie

Förderhöhe:

Bis 250.000 €

Förderschwerpunkte

 

Sozialer Zusammenhalt

* Vorhaben gegen Kinderarmut, Altersarmut und Einsamkeit

* Hilfen für geflüchtete Menschen

* Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern

* Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte

* Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses

* Unterstützung von Alleinerziehenden

 

Chancengleichheit

* Nachhaltige Bildungs- und Integrationsvorhaben für Menschen mit Flucht-

oder Migrationshintergrund

* Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche

* Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus

 

Natur- und Umweltschutz

* Umwelt- und Klimaschutz-Projekte

* Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung

* Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen

* Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes

* Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe

* Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte

Deutsche Postcode Lotterie

Förderhöhe:

Bis 250.000 €

Förderschwerpunkte

 

Sozialer Zusammenhalt

* Vorhaben gegen Kinderarmut, Altersarmut und Einsamkeit

* Hilfen für geflüchtete Menschen

* Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern

* Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte

* Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses

* Unterstützung von Alleinerziehenden

 

Chancengleichheit

* Nachhaltige Bildungs- und Integrationsvorhaben für Menschen mit Flucht-

oder Migrationshintergrund

* Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche

* Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus

 

Natur- und Umweltschutz

* Umwelt- und Klimaschutz-Projekte

* Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung

* Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen

* Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes

* Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe

* Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte

Stiftungen

Eduard-Pfeiffer-Stiftung

Die Eduard Pfeiffer-Stiftung fördert die Bereiche Bildung und Erziehung, Wissenschaft, Volks- und Berufsbildung für jung und alt sowie das allgemeine Wohlfahrtswesen. Die Stiftung arbeitet mit dem Jugendamt und dem Sozialamt der Stadt Stuttgart und der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Sie unterstützt ehrenamtliche Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern. Der Paritätische erhält jährlich ein begrenztes Kontingent für die in seinem Bereich unternommenen Maßnahmen.

Anträge können bis zum 20.07. eines jeden Jahres gestellt werden über den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg.

Die Stiftung vergibt die Gelder nicht nach fixierten Vergaberichtlinien. Sie können sich jedoch an folgenden Punkten orientieren:

1. Formloses Antragsschreiben unter Angabe des Zwecks - muss in das vorgenannte Profil passen -, z. B. der Art von pädagogischer Arbeit, Förderung von Erziehung oder Bildung, pädagogisches Material o.ä. mit Unterschrift und lesbarer Namenslinie eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds. In diesem Zusammenhang sollte auch die Antragssumme deutlich genannt werden.

2. Kostenaufstellung und Finanzierungsplan der Maßnahme, aus der die Antragssumme deutlich und plausibel wird.

3. Ein aktueller Körperschaftsfreistellungsbescheid vom Finanzamt.

4. Bankverbindung und Konto-Nummer

5. Information über den Verein und seine Tätigkeit. Dies kann sein entweder durch einen vereinseigenen Prospekt, durch eine schriftliche Konzeption, durch ein aktuelles 

6. Programm oder eine möglichst gute Beschreibung der Arbeit.

Wenn die Anträge im frühen Herbst vom Paritätischen Landesverband gesammelt an die Stiftung übergeben worden sind, werden eventuelle Rückfragen vom Geschäftsführer der Stiftung direkt an die jeweilige Mitgliedsorganisation gerichtet. Mit der Auszahlung des Betrags kann in der Regel vor dem Jahresende gerechnet werden.

Wichtig:

Wiederholte Zuschussanträge einer Organisation für das gleiche Projekt oder innerhalb kurzer Zeiträume werden in der Regel nicht als förderungswürdig anerkannt.

Eduard-Pfeiffer-Stiftung

Die Eduard Pfeiffer-Stiftung fördert die Bereiche Bildung und Erziehung, Wissenschaft, Volks- und Berufsbildung für jung und alt sowie das allgemeine Wohlfahrtswesen. Die Stiftung arbeitet mit dem Jugendamt und dem Sozialamt der Stadt Stuttgart und der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Sie unterstützt ehrenamtliche Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern. Der Paritätische erhält jährlich ein begrenztes Kontingent für die in seinem Bereich unternommenen Maßnahmen.

Anträge können bis zum 20.07. eines jeden Jahres gestellt werden über den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg.

Die Stiftung vergibt die Gelder nicht nach fixierten Vergaberichtlinien. Sie können sich jedoch an folgenden Punkten orientieren:

1. Formloses Antragsschreiben unter Angabe des Zwecks - muss in das vorgenannte Profil passen -, z. B. der Art von pädagogischer Arbeit, Förderung von Erziehung oder Bildung, pädagogisches Material o.ä. mit Unterschrift und lesbarer Namenslinie eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds. In diesem Zusammenhang sollte auch die Antragssumme deutlich genannt werden.

2. Kostenaufstellung und Finanzierungsplan der Maßnahme, aus der die Antragssumme deutlich und plausibel wird.

3. Ein aktueller Körperschaftsfreistellungsbescheid vom Finanzamt.

4. Bankverbindung und Konto-Nummer

5. Information über den Verein und seine Tätigkeit. Dies kann sein entweder durch einen vereinseigenen Prospekt, durch eine schriftliche Konzeption, durch ein aktuelles 

6. Programm oder eine möglichst gute Beschreibung der Arbeit.

Wenn die Anträge im frühen Herbst vom Paritätischen Landesverband gesammelt an die Stiftung übergeben worden sind, werden eventuelle Rückfragen vom Geschäftsführer der Stiftung direkt an die jeweilige Mitgliedsorganisation gerichtet. Mit der Auszahlung des Betrags kann in der Regel vor dem Jahresende gerechnet werden.

Wichtig:

Wiederholte Zuschussanträge einer Organisation für das gleiche Projekt oder innerhalb kurzer Zeiträume werden in der Regel nicht als förderungswürdig anerkannt.

Interessante Fördermittelgeber

Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt (DSEE)

Kreditmöglichkeiten

Revolvingfonds

Bundesmittel-Revolvingfonds-Darlehen

  • Interessantes und preiswertes Modul zur Einbindung in eine Investitionsfinanzierung
  • Die Förderung steht erst seit Kurzem Institutionen in Baden-Württemberg zur Nutzung bereit
  • Trotz einzelner, spezieller Bedingungen stehen bei diesem Produkt sehr attraktive Kreditkonditionen zur Verfügung

 

Darlehensbedingungen:

  • Darlehenshöhe max. 50% der förderfähigen Kosten (Darlehensobergrenze z.Zt. 2 Mio. €, zunächst befristet bis 31.05.2024)
  • Tilgung entsprechend der Nutzungsdauer, jedoch mindestens 4 %
  • 0,35 % p.a. Verwaltungsgebühren vom Darlehensursprungskapital
  • 2 % einmalige Bearbeitungsgebühr in der Zeit von Antragstellung bis Genehmigung

 

Ihre Ansprechpartnerin Administration: Frau Haid, E- Mail: [email protected], Tel.: +49 711 215 5130

Ihr Ansprechpartner bei inhaltlichen Fragen: Herr Weiske. E- Mail: [email protected], Tel.:+49 176 344 125 81

 

Revolvingfonds

Bundesmittel-Revolvingfonds-Darlehen

  • Interessantes und preiswertes Modul zur Einbindung in eine Investitionsfinanzierung
  • Die Förderung steht erst seit Kurzem Institutionen in Baden-Württemberg zur Nutzung bereit
  • Trotz einzelner, spezieller Bedingungen stehen bei diesem Produkt sehr attraktive Kreditkonditionen zur Verfügung

 

Darlehensbedingungen:

  • Darlehenshöhe max. 50% der förderfähigen Kosten (Darlehensobergrenze z.Zt. 2 Mio. €, zunächst befristet bis 31.05.2024)
  • Tilgung entsprechend der Nutzungsdauer, jedoch mindestens 4 %
  • 0,35 % p.a. Verwaltungsgebühren vom Darlehensursprungskapital
  • 2 % einmalige Bearbeitungsgebühr in der Zeit von Antragstellung bis Genehmigung

 

Ihre Ansprechpartnerin Administration: Frau Haid, E- Mail: [email protected], Tel.: +49 711 215 5130

Ihr Ansprechpartner bei inhaltlichen Fragen: Herr Weiske. E- Mail: [email protected], Tel.:+49 176 344 125 81

 

Nichtwohngebäudekredit der KFW - energieeffizient sanieren

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Nichtwohngebäude – Kredit

Das Wichtigste in Kürze

Gebäude energieeffizient sanieren

  • Zinssatz: ab 0,01 %external link, opens in a new tab
  • Kredit: Bis 10 Mio. (für ein Effizienzgebäude)

    Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förder­produkten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energie­effizient ein Nichtwohn­gebäude im Vergleich zu einem Referenz­gebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energie­effizienz.

  • Tilgungszuschuss: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss

    Der Tilgungszuschuss reduziert den zurück­zuzahlenden Kredit­betrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungs­zuschuss.

  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeits­zertifizierung
Nichtwohngebäudekredit der KFW - energieeffizient sanieren

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Nichtwohngebäude – Kredit

Das Wichtigste in Kürze

Gebäude energieeffizient sanieren

  • Zinssatz: ab 0,01 %external link, opens in a new tab
  • Kredit: Bis 10 Mio. (für ein Effizienzgebäude)

    Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förder­produkten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energie­effizient ein Nichtwohn­gebäude im Vergleich zu einem Referenz­gebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energie­effizienz.

  • Tilgungszuschuss: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss

    Der Tilgungszuschuss reduziert den zurück­zuzahlenden Kredit­betrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungs­zuschuss.

  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeits­zertifizierung

Aktuelle Förderprogramme

Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil
Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil
Kommunalrichtlinie
Programmlaufzeit

01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027

Einreichungsfristen

01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027

Zielgruppe

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen – jeweils für diese Einrichtungen
  • gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Zudem gibt es spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte

 

Veranstaltungen

Kommunalrichtlinie
Programmlaufzeit

01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027

Einreichungsfristen

01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027

Zielgruppe

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen – jeweils für diese Einrichtungen
  • gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Zudem gibt es spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte

 

Veranstaltungen

Klimaanpassungen in sozialen Einrichtungen

Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist, über die Förderung von vorbildhaften Modellvorhaben, die durch ihre Strahlkraft zur Nachahmung anregen, Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von der Klimakrise betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).

Antragsfrist

15.08.2023

Förderberechtigte

Verband, Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen

Zielgruppe

Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor

Ort/Region

Deutschland

Förderbereich

Aus- und Weiterbildung, Beratung, Klima und Energie, Gesundheit, Umwelt- und Naturschutz

Förderschwerpunkte:

FSP 1: Konzepterstellung (max. 70.000 €)
FSP 2: Umsetzung vorbildhafter Klimaanpassungsmaßnahmen (max. 500.000 €)
FSP 3: Personalstelle Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft (nicht für öffentlich rechtliche Träger) (max. 175.000 €)

Fördermittelgeber

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Partner Fördermittelgeber

Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Klimaanpassungen in sozialen Einrichtungen

Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist, über die Förderung von vorbildhaften Modellvorhaben, die durch ihre Strahlkraft zur Nachahmung anregen, Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von der Klimakrise betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).

Antragsfrist

15.08.2023

Förderberechtigte

Verband, Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen

Zielgruppe

Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor

Ort/Region

Deutschland

Förderbereich

Aus- und Weiterbildung, Beratung, Klima und Energie, Gesundheit, Umwelt- und Naturschutz

Förderschwerpunkte:

FSP 1: Konzepterstellung (max. 70.000 €)
FSP 2: Umsetzung vorbildhafter Klimaanpassungsmaßnahmen (max. 500.000 €)
FSP 3: Personalstelle Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft (nicht für öffentlich rechtliche Träger) (max. 175.000 €)

Fördermittelgeber

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Partner Fördermittelgeber

Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Energiekostenzuschuss für bestimmte Rehabilitationseinrichtungen

Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde durch Artikel 3 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Dezember 2022 der Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabeexternal link, opens in a new tabexternal link, opens in a new tab (Reha-Hilfsfonds) eingeführt und durch den neuen § 36a SGB IX gesetzlich verankert. Aus dem Reha-Hilfsfonds können über einen einmaligen Zuschuss gestiegene Energiekosten in Teilen refinanziert werden.

Anspruchsberechtigte Leistungserbringer sind jedoch nach § 36a Abs. 2 SGB IX

(https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__36a.htmlexternal link, opens in a new tabexternal link, opens in a new tab)

Zielgruppe:

  1. Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
    1. mit denen ein Vertrag nach § 15 Absatz 2 SGB VI i.V.m. § 38 SGB IX oder nach den §§ 33 und 34 SGB VII besteht oder
    2. mit denen ein Versorgungsvertrag nach §§ 111 Absatz 2, 111a Absatz 1 oder 111c Absatz 1 SGB V besteht, oder
    3. die von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung selbst betrieben werden,

  2. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX,
  3. Werkstätten für behinderte Menschen oder
  4. andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX, soweit sie Leistungen nach § 57 SGB IX erbringen.
Energiekostenzuschuss für bestimmte Rehabilitationseinrichtungen

Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde durch Artikel 3 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Dezember 2022 der Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabeexternal link, opens in a new tabexternal link, opens in a new tab (Reha-Hilfsfonds) eingeführt und durch den neuen § 36a SGB IX gesetzlich verankert. Aus dem Reha-Hilfsfonds können über einen einmaligen Zuschuss gestiegene Energiekosten in Teilen refinanziert werden.

Anspruchsberechtigte Leistungserbringer sind jedoch nach § 36a Abs. 2 SGB IX

(https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__36a.htmlexternal link, opens in a new tabexternal link, opens in a new tab)

Zielgruppe:

  1. Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
    1. mit denen ein Vertrag nach § 15 Absatz 2 SGB VI i.V.m. § 38 SGB IX oder nach den §§ 33 und 34 SGB VII besteht oder
    2. mit denen ein Versorgungsvertrag nach §§ 111 Absatz 2, 111a Absatz 1 oder 111c Absatz 1 SGB V besteht, oder
    3. die von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung selbst betrieben werden,

  2. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX,
  3. Werkstätten für behinderte Menschen oder
  4. andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX, soweit sie Leistungen nach § 57 SGB IX erbringen.
Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. - 4. Runde

Mit der Zuwendung können z.B. Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche, neuartige und herausragende Formate zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt, Anerkennungsformate oder Kommunikationsmaßnahmen gefördert werden.

Zielgruppe

bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche

Förderfähige Ausgaben

Projektbezogene Sachausgaben und Honorare

Förderhöhe

max. 2.500 €

Förderhöhe

Bis zu 90,00 % der förderfähigen Gesamtausgaben

Eigenmittel

Mind. 10% der förderfähigen Gesamtausgaben
Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. - 4. Runde

Mit der Zuwendung können z.B. Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche, neuartige und herausragende Formate zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt, Anerkennungsformate oder Kommunikationsmaßnahmen gefördert werden.

Zielgruppe

bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche

Förderfähige Ausgaben

Projektbezogene Sachausgaben und Honorare

Förderhöhe

max. 2.500 €

Förderhöhe

Bis zu 90,00 % der förderfähigen Gesamtausgaben

Eigenmittel

Mind. 10% der förderfähigen Gesamtausgaben
Bildungschancen

Zielgruppe:

  • Wissenschaft und Forschung
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Entwicklungszusammenarbeit

Förderhöhe:

  • 20.000 €

Projektlaufzeit:

  • Bis 3 Jahre

Förderschwerpunkte:

  • Persönlichkeitsbildung

– Berufs- und Lebensplanung
– Stärkung/Vermittlung von Softskills

  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit

– Gesundheit und Ernährung
– Globales Lernen

  • Wissenschaft und Technik (MINT)

– Digitale Bildung
– Robotik und Technik

  • Sprache und Kultur

– Musik-, Theater- und Kunstpädagogik
– Medienpädagogik
– Lese-, Schreib- und Sprachförderung

  • Traumapädagogik, Resilienzförderung Diversity und Inklusion

– Diversity
– Stärkung der Sozial- und Alltagskompetenzen
– Gewaltprävention
– Generationsübergreifende Bildung

  • Demokratieförderung
Bildungschancen

Zielgruppe:

  • Wissenschaft und Forschung
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Entwicklungszusammenarbeit

Förderhöhe:

  • 20.000 €

Projektlaufzeit:

  • Bis 3 Jahre

Förderschwerpunkte:

  • Persönlichkeitsbildung

– Berufs- und Lebensplanung
– Stärkung/Vermittlung von Softskills

  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit

– Gesundheit und Ernährung
– Globales Lernen

  • Wissenschaft und Technik (MINT)

– Digitale Bildung
– Robotik und Technik

  • Sprache und Kultur

– Musik-, Theater- und Kunstpädagogik
– Medienpädagogik
– Lese-, Schreib- und Sprachförderung

  • Traumapädagogik, Resilienzförderung Diversity und Inklusion

– Diversity
– Stärkung der Sozial- und Alltagskompetenzen
– Gewaltprävention
– Generationsübergreifende Bildung

  • Demokratieförderung
Fachveranstaltungen

Wichtige Werkzeuge

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