Sie haben eine konkrete Projektidee, wissen aber nicht, wie Sie die Umsetzung finanzieren können?
Sie wollen gerne Ihr Portfolio an Angeboten erweitern, wissen aber nicht, wie Sie es finanzieren können?
Gerne unterstützt Sie das Team Fördermittelberatung bei der Suche nach einem passenden Förderangebot.
Wir bieten Ihnen regelmäßige Schulungs- und Informationsangebote rund um dieses Thema an, um Sie bei der Fördermittelsuche zu unterstützen. Zum Austausch über verschiedene Fördermöglichkeiten und Erfahrungswerte bieten wir Vernetzungstreffen an.
Fördermittelberatung
Soziallotterien
Zielgruppen:
- Menschen mit Behinderung
- Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ( Wohnungslose, Menschen in gewaltgeprägten Lebensumständen und nach Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung)
- Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre
Fördermöglichkeiten:
- Projektförderung
- Anschubförderung
- Investitionsförderung
- Mikroförderung
- Pauschalförderung
Förderbereiche:
- Arbeit
- Wohnen
- Freizeit
- Barrierefreiheit
- Bildung und Persönlichkeitsstärkung
Förderhöhe:
- bis zu 300.000€
Laufzeit:
- Bis zu fünf Jahren
Voraussetzungen:
- Antragsteller ist eine juristische Person
- Organisation ist gemeinnützig
- Sitz der Organisation befindet sich in Deutschland
- Neben dem geschäftsführenden Organ gibt es ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan
Was wird nicht gefördert:
- Projekte, die öffentliche Hand oder durch gewerbliche Interessen oder Einzelinteressen dominiert werden
- Organisationen, deren Vertreter eine generelle Befreiung von den gesetzlichen Selbstkontrahierungsverboten des § 181 BGB haben
- Anträge von natürlichen Personen
Die Aktion Mensch möchte Inklusion in unserer Gesellschaft voranbringen und sich für ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzen. Das Angebot an Förderprogrammen ist mit seinen unterschiedlichen Konditionen vielfältig und variiert in der möglichen Fördersumme, der Laufzeit, der Zweckbindung, sowie der Höhe der einzusetzenden Eigenmittel.
Wir beraten Sie gerne über Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der Projektentwicklung und der Antragstellung.


Zielgruppen:
- Menschen mit Behinderung
- Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ( Wohnungslose, Menschen in gewaltgeprägten Lebensumständen und nach Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung)
- Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre
Fördermöglichkeiten:
- Projektförderung
- Anschubförderung
- Investitionsförderung
- Mikroförderung
- Pauschalförderung
Förderbereiche:
- Arbeit
- Wohnen
- Freizeit
- Barrierefreiheit
- Bildung und Persönlichkeitsstärkung
Förderhöhe:
- bis zu 300.000€
Laufzeit:
- Bis zu fünf Jahren
Voraussetzungen:
- Antragsteller ist eine juristische Person
- Organisation ist gemeinnützig
- Sitz der Organisation befindet sich in Deutschland
- Neben dem geschäftsführenden Organ gibt es ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan
Was wird nicht gefördert:
- Projekte, die öffentliche Hand oder durch gewerbliche Interessen oder Einzelinteressen dominiert werden
- Organisationen, deren Vertreter eine generelle Befreiung von den gesetzlichen Selbstkontrahierungsverboten des § 181 BGB haben
- Anträge von natürlichen Personen
Die Aktion Mensch möchte Inklusion in unserer Gesellschaft voranbringen und sich für ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzen. Das Angebot an Förderprogrammen ist mit seinen unterschiedlichen Konditionen vielfältig und variiert in der möglichen Fördersumme, der Laufzeit, der Zweckbindung, sowie der Höhe der einzusetzenden Eigenmittel.
Wir beraten Sie gerne über Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der Projektentwicklung und der Antragstellung.

Doppelt Gutes tun.
Ein Los der GlücksSpirale bringt viel Gutes. Zum einen die Chance, einer monatlichen GlücksRente und zum anderen die Unterstützung sozialer Vorhaben.
Der Paritätische Baden-Württemberg hat eine ganz besondere Beziehung zur GlücksSpirale. Seit vielen Jahren profitieren nicht nur betreute Menschen aus sozialen Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Fördertopf der GlücksSpirale, auch die Mitarbeiter*innen des Paritätischen Baden-Württembergs können Dank der Zuschüsse Seminare, Workshops oder Projekte durchführen. Damit unterstützt die GlücksSpirale die Ziele des Paritätischen Baden-Württemberg für mehr soziale Gerechtigkeit und die Wahrung der Menschenwürde. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich.
Über die aktuellen Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen informieren wir Sie gerne. Förderideen (Höchstfördersumme bis 10.000,00 €) sind jeweils bis zum 28.02. eines Jahres beim Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg, zu Händen von Frau Christine Banhart einzureichen.

Doppelt Gutes tun.
Ein Los der GlücksSpirale bringt viel Gutes. Zum einen die Chance, einer monatlichen GlücksRente und zum anderen die Unterstützung sozialer Vorhaben.
Der Paritätische Baden-Württemberg hat eine ganz besondere Beziehung zur GlücksSpirale. Seit vielen Jahren profitieren nicht nur betreute Menschen aus sozialen Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Fördertopf der GlücksSpirale, auch die Mitarbeiter*innen des Paritätischen Baden-Württembergs können Dank der Zuschüsse Seminare, Workshops oder Projekte durchführen. Damit unterstützt die GlücksSpirale die Ziele des Paritätischen Baden-Württemberg für mehr soziale Gerechtigkeit und die Wahrung der Menschenwürde. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich.
Über die aktuellen Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen informieren wir Sie gerne. Förderideen (Höchstfördersumme bis 10.000,00 €) sind jeweils bis zum 28.02. eines Jahres beim Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg, zu Händen von Frau Christine Banhart einzureichen.
Zielgruppe:
Kinder / Jugendliche / hilfebedürftige Menschen
Fördermöglichkeiten:
Anschubfinanzierung für neue soziale Projekte
Förderhöhe
durchschnittlich 40.000 bis 60.000 Euro
Laufzeit:
Bis zu 2 Jahren (bei Bedarf und erfolgreicher Projektumsetzung ist eine Verlängerung um 1 weiteres Jahr möglich)
Was wird nicht gefördert:
- Individuelle Hilfen für Privatpersonen (z.B. Kostenübernahme für Therapien oder Einzelstipendien)
- Projekte, die nicht gemeinnützigen Zwecken dienen
- Projekte, deren Zielgruppe nicht Kinder und Jugendliche oder hilfebedürftige Menschen sind
- Bereits etablierte Projekte
- Bau und Ausstattung
- Projekte, die vollumfänglich von der öffentlichen Hand gefördert werden können
- Erhöhung von Grundetats oder Schließung von Etatlücken
- Erstattung anderweitig gewährter Vorfinanzierung
- Institutionen (Es ist lediglich eine Projektförderung möglich.)
- Studien
- Projekte außerhalb Deutschlands
- Projekte, die bereits stattgefunden haben und sich regelmäßig wiederholen
Zielgruppe:
Kinder / Jugendliche / hilfebedürftige Menschen
Fördermöglichkeiten:
Anschubfinanzierung für neue soziale Projekte
Förderhöhe
durchschnittlich 40.000 bis 60.000 Euro
Laufzeit:
Bis zu 2 Jahren (bei Bedarf und erfolgreicher Projektumsetzung ist eine Verlängerung um 1 weiteres Jahr möglich)
Was wird nicht gefördert:
- Individuelle Hilfen für Privatpersonen (z.B. Kostenübernahme für Therapien oder Einzelstipendien)
- Projekte, die nicht gemeinnützigen Zwecken dienen
- Projekte, deren Zielgruppe nicht Kinder und Jugendliche oder hilfebedürftige Menschen sind
- Bereits etablierte Projekte
- Bau und Ausstattung
- Projekte, die vollumfänglich von der öffentlichen Hand gefördert werden können
- Erhöhung von Grundetats oder Schließung von Etatlücken
- Erstattung anderweitig gewährter Vorfinanzierung
- Institutionen (Es ist lediglich eine Projektförderung möglich.)
- Studien
- Projekte außerhalb Deutschlands
- Projekte, die bereits stattgefunden haben und sich regelmäßig wiederholen
Die Beratung erfolgt direkt über die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) / Fernesehlotterie
Die Beratung erfolgt direkt über die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) / Fernesehlotterie
Förderhöhe:
Bis 250.000 €
Förderschwerpunkte
Sozialer Zusammenhalt
* Vorhaben gegen Kinderarmut, Altersarmut und Einsamkeit
* Hilfen für geflüchtete Menschen
* Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern
* Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte
* Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses
* Unterstützung von Alleinerziehenden
Chancengleichheit
* Nachhaltige Bildungs- und Integrationsvorhaben für Menschen mit Flucht-
oder Migrationshintergrund
* Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche
* Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus
Natur- und Umweltschutz
* Umwelt- und Klimaschutz-Projekte
* Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung
* Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen
* Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes
* Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe
* Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte
Förderhöhe:
Bis 250.000 €
Förderschwerpunkte
Sozialer Zusammenhalt
* Vorhaben gegen Kinderarmut, Altersarmut und Einsamkeit
* Hilfen für geflüchtete Menschen
* Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern
* Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte
* Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses
* Unterstützung von Alleinerziehenden
Chancengleichheit
* Nachhaltige Bildungs- und Integrationsvorhaben für Menschen mit Flucht-
oder Migrationshintergrund
* Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche
* Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus
Natur- und Umweltschutz
* Umwelt- und Klimaschutz-Projekte
* Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung
* Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen
* Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes
* Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe
* Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte
Stiftungen
Die Eduard Pfeiffer-Stiftung fördert die Bereiche Bildung und Erziehung, Wissenschaft, Volks- und Berufsbildung für jung und alt sowie das allgemeine Wohlfahrtswesen. Die Stiftung arbeitet mit dem Jugendamt und dem Sozialamt der Stadt Stuttgart und der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Sie unterstützt ehrenamtliche Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern. Der Paritätische erhält jährlich ein begrenztes Kontingent für die in seinem Bereich unternommenen Maßnahmen.
Anträge können bis zum 20.07. eines jeden Jahres gestellt werden über den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg.
Die Stiftung vergibt die Gelder nicht nach fixierten Vergaberichtlinien. Sie können sich jedoch an folgenden Punkten orientieren:
1. Formloses Antragsschreiben unter Angabe des Zwecks - muss in das vorgenannte Profil passen -, z. B. der Art von pädagogischer Arbeit, Förderung von Erziehung oder Bildung, pädagogisches Material o.ä. mit Unterschrift und lesbarer Namenslinie eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds. In diesem Zusammenhang sollte auch die Antragssumme deutlich genannt werden.
2. Kostenaufstellung und Finanzierungsplan der Maßnahme, aus der die Antragssumme deutlich und plausibel wird.
3. Ein aktueller Körperschaftsfreistellungsbescheid vom Finanzamt.
4. Bankverbindung und Konto-Nummer
5. Information über den Verein und seine Tätigkeit. Dies kann sein entweder durch einen vereinseigenen Prospekt, durch eine schriftliche Konzeption, durch ein aktuelles
6. Programm oder eine möglichst gute Beschreibung der Arbeit.
Wenn die Anträge im frühen Herbst vom Paritätischen Landesverband gesammelt an die Stiftung übergeben worden sind, werden eventuelle Rückfragen vom Geschäftsführer der Stiftung direkt an die jeweilige Mitgliedsorganisation gerichtet. Mit der Auszahlung des Betrags kann in der Regel vor dem Jahresende gerechnet werden.
Wichtig:
Wiederholte Zuschussanträge einer Organisation für das gleiche Projekt oder innerhalb kurzer Zeiträume werden in der Regel nicht als förderungswürdig anerkannt.
Die Eduard Pfeiffer-Stiftung fördert die Bereiche Bildung und Erziehung, Wissenschaft, Volks- und Berufsbildung für jung und alt sowie das allgemeine Wohlfahrtswesen. Die Stiftung arbeitet mit dem Jugendamt und dem Sozialamt der Stadt Stuttgart und der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Sie unterstützt ehrenamtliche Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern. Der Paritätische erhält jährlich ein begrenztes Kontingent für die in seinem Bereich unternommenen Maßnahmen.
Anträge können bis zum 20.07. eines jeden Jahres gestellt werden über den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg.
Die Stiftung vergibt die Gelder nicht nach fixierten Vergaberichtlinien. Sie können sich jedoch an folgenden Punkten orientieren:
1. Formloses Antragsschreiben unter Angabe des Zwecks - muss in das vorgenannte Profil passen -, z. B. der Art von pädagogischer Arbeit, Förderung von Erziehung oder Bildung, pädagogisches Material o.ä. mit Unterschrift und lesbarer Namenslinie eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds. In diesem Zusammenhang sollte auch die Antragssumme deutlich genannt werden.
2. Kostenaufstellung und Finanzierungsplan der Maßnahme, aus der die Antragssumme deutlich und plausibel wird.
3. Ein aktueller Körperschaftsfreistellungsbescheid vom Finanzamt.
4. Bankverbindung und Konto-Nummer
5. Information über den Verein und seine Tätigkeit. Dies kann sein entweder durch einen vereinseigenen Prospekt, durch eine schriftliche Konzeption, durch ein aktuelles
6. Programm oder eine möglichst gute Beschreibung der Arbeit.
Wenn die Anträge im frühen Herbst vom Paritätischen Landesverband gesammelt an die Stiftung übergeben worden sind, werden eventuelle Rückfragen vom Geschäftsführer der Stiftung direkt an die jeweilige Mitgliedsorganisation gerichtet. Mit der Auszahlung des Betrags kann in der Regel vor dem Jahresende gerechnet werden.
Wichtig:
Wiederholte Zuschussanträge einer Organisation für das gleiche Projekt oder innerhalb kurzer Zeiträume werden in der Regel nicht als förderungswürdig anerkannt.
Interessante Fördermittelgeber
Kreditmöglichkeiten
Bundesmittel-Revolvingfonds-Darlehen
- Interessantes und preiswertes Modul zur Einbindung in eine Investitionsfinanzierung
- Die Förderung steht erst seit Kurzem Institutionen in Baden-Württemberg zur Nutzung bereit
- Trotz einzelner, spezieller Bedingungen stehen bei diesem Produkt sehr attraktive Kreditkonditionen zur Verfügung
Darlehensbedingungen:
- Darlehenshöhe max. 50% der förderfähigen Kosten (Darlehensobergrenze z.Zt. 2 Mio. €, zunächst befristet bis 31.05.2024)
- Tilgung entsprechend der Nutzungsdauer, jedoch mindestens 4 %
- 0,35 % p.a. Verwaltungsgebühren vom Darlehensursprungskapital
- 2 % einmalige Bearbeitungsgebühr in der Zeit von Antragstellung bis Genehmigung
Ihre Ansprechpartnerin Administration: Frau Haid, E- Mail: [email protected], Tel.: +49 711 215 5130
Ihr Ansprechpartner bei inhaltlichen Fragen: Herr Weiske. E- Mail: [email protected], Tel.:+49 176 344 125 81
Bundesmittel-Revolvingfonds-Darlehen
- Interessantes und preiswertes Modul zur Einbindung in eine Investitionsfinanzierung
- Die Förderung steht erst seit Kurzem Institutionen in Baden-Württemberg zur Nutzung bereit
- Trotz einzelner, spezieller Bedingungen stehen bei diesem Produkt sehr attraktive Kreditkonditionen zur Verfügung
Darlehensbedingungen:
- Darlehenshöhe max. 50% der förderfähigen Kosten (Darlehensobergrenze z.Zt. 2 Mio. €, zunächst befristet bis 31.05.2024)
- Tilgung entsprechend der Nutzungsdauer, jedoch mindestens 4 %
- 0,35 % p.a. Verwaltungsgebühren vom Darlehensursprungskapital
- 2 % einmalige Bearbeitungsgebühr in der Zeit von Antragstellung bis Genehmigung
Ihre Ansprechpartnerin Administration: Frau Haid, E- Mail: [email protected], Tel.: +49 711 215 5130
Ihr Ansprechpartner bei inhaltlichen Fragen: Herr Weiske. E- Mail: [email protected], Tel.:+49 176 344 125 81
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Nichtwohngebäude – Kredit
Das Wichtigste in Kürze
Gebäude energieeffizient sanieren
- Zinssatz: ab 0,01 %external link, opens in a new tab
- Kredit: Bis 10 Mio. (für ein Effizienzgebäude)
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
- Tilgungszuschuss: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Nichtwohngebäude – Kredit
Das Wichtigste in Kürze
Gebäude energieeffizient sanieren
- Zinssatz: ab 0,01 %external link, opens in a new tab
- Kredit: Bis 10 Mio. (für ein Effizienzgebäude)
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
- Tilgungszuschuss: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
Aktuelle Förderprogramme
01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027
01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027
Zielgruppe
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen – jeweils für diese Einrichtungen
- gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Zudem gibt es spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte
Veranstaltungen
- 05.06.2023: Antragsstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Kommunale Wärmeplanung external link, opens in a new tab
- 19.06.2023: Antragsstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Klimaschutzkonzept und -management external link, opens in a new tab
- 26.06.2023: Antragstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Energiesparmodelleexternal link, opens in a new tab
01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027
01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027
Zielgruppe
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen – jeweils für diese Einrichtungen
- gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Zudem gibt es spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte
Veranstaltungen
- 05.06.2023: Antragsstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Kommunale Wärmeplanung external link, opens in a new tab
- 19.06.2023: Antragsstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Klimaschutzkonzept und -management external link, opens in a new tab
- 26.06.2023: Antragstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Energiesparmodelleexternal link, opens in a new tab
Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist, über die Förderung von vorbildhaften Modellvorhaben, die durch ihre Strahlkraft zur Nachahmung anregen, Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von der Klimakrise betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).
Antragsfrist
15.08.2023
Förderberechtigte
Verband, Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Zielgruppe
Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor
Ort/Region
Deutschland
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung, Beratung, Klima und Energie, Gesundheit, Umwelt- und Naturschutz
Förderschwerpunkte:
FSP 1: Konzepterstellung (max. 70.000 €)
FSP 2: Umsetzung vorbildhafter Klimaanpassungsmaßnahmen (max. 500.000 €)
FSP 3: Personalstelle Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft (nicht für öffentlich rechtliche Träger) (max. 175.000 €)
Fördermittelgeber
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Partner Fördermittelgeber
Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist, über die Förderung von vorbildhaften Modellvorhaben, die durch ihre Strahlkraft zur Nachahmung anregen, Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von der Klimakrise betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).
Antragsfrist
15.08.2023
Förderberechtigte
Verband, Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Zielgruppe
Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor
Ort/Region
Deutschland
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung, Beratung, Klima und Energie, Gesundheit, Umwelt- und Naturschutz
Förderschwerpunkte:
FSP 1: Konzepterstellung (max. 70.000 €)
FSP 2: Umsetzung vorbildhafter Klimaanpassungsmaßnahmen (max. 500.000 €)
FSP 3: Personalstelle Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft (nicht für öffentlich rechtliche Träger) (max. 175.000 €)
Fördermittelgeber
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Partner Fördermittelgeber
Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde durch Artikel 3 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Dezember 2022 der Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabeexternal link, opens in a new tabexternal link, opens in a new tab (Reha-Hilfsfonds) eingeführt und durch den neuen § 36a SGB IX gesetzlich verankert. Aus dem Reha-Hilfsfonds können über einen einmaligen Zuschuss gestiegene Energiekosten in Teilen refinanziert werden.
Anspruchsberechtigte Leistungserbringer sind jedoch nach § 36a Abs. 2 SGB IX
Zielgruppe:
- Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
- mit denen ein Vertrag nach § 15 Absatz 2 SGB VI i.V.m. § 38 SGB IX oder nach den §§ 33 und 34 SGB VII besteht oder
- mit denen ein Versorgungsvertrag nach §§ 111 Absatz 2, 111a Absatz 1 oder 111c Absatz 1 SGB V besteht, oder
- die von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung selbst betrieben werden,
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX,
- Werkstätten für behinderte Menschen oder
- andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX, soweit sie Leistungen nach § 57 SGB IX erbringen.
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde durch Artikel 3 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Dezember 2022 der Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabeexternal link, opens in a new tabexternal link, opens in a new tab (Reha-Hilfsfonds) eingeführt und durch den neuen § 36a SGB IX gesetzlich verankert. Aus dem Reha-Hilfsfonds können über einen einmaligen Zuschuss gestiegene Energiekosten in Teilen refinanziert werden.
Anspruchsberechtigte Leistungserbringer sind jedoch nach § 36a Abs. 2 SGB IX
Zielgruppe:
- Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
- mit denen ein Vertrag nach § 15 Absatz 2 SGB VI i.V.m. § 38 SGB IX oder nach den §§ 33 und 34 SGB VII besteht oder
- mit denen ein Versorgungsvertrag nach §§ 111 Absatz 2, 111a Absatz 1 oder 111c Absatz 1 SGB V besteht, oder
- die von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung selbst betrieben werden,
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX,
- Werkstätten für behinderte Menschen oder
- andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX, soweit sie Leistungen nach § 57 SGB IX erbringen.
Mit der Zuwendung können z.B. Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche, neuartige und herausragende Formate zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt, Anerkennungsformate oder Kommunikationsmaßnahmen gefördert werden.
Zielgruppe
bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche
Förderfähige Ausgaben
Projektbezogene Sachausgaben und Honorare
Förderhöhe
max. 2.500 €
Förderhöhe
Eigenmittel
Mit der Zuwendung können z.B. Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche, neuartige und herausragende Formate zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt, Anerkennungsformate oder Kommunikationsmaßnahmen gefördert werden.
Zielgruppe
bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche
Förderfähige Ausgaben
Projektbezogene Sachausgaben und Honorare
Förderhöhe
max. 2.500 €
Förderhöhe
Eigenmittel
Zielgruppe:
- Wissenschaft und Forschung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Entwicklungszusammenarbeit
Förderhöhe:
- 20.000 €
Projektlaufzeit:
- Bis 3 Jahre
Förderschwerpunkte:
- Persönlichkeitsbildung
– Berufs- und Lebensplanung
– Stärkung/Vermittlung von Softskills
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
– Gesundheit und Ernährung
– Globales Lernen
- Wissenschaft und Technik (MINT)
– Digitale Bildung
– Robotik und Technik
- Sprache und Kultur
– Musik-, Theater- und Kunstpädagogik
– Medienpädagogik
– Lese-, Schreib- und Sprachförderung
- Traumapädagogik, Resilienzförderung Diversity und Inklusion
– Diversity
– Stärkung der Sozial- und Alltagskompetenzen
– Gewaltprävention
– Generationsübergreifende Bildung
- Demokratieförderung
Zielgruppe:
- Wissenschaft und Forschung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Entwicklungszusammenarbeit
Förderhöhe:
- 20.000 €
Projektlaufzeit:
- Bis 3 Jahre
Förderschwerpunkte:
- Persönlichkeitsbildung
– Berufs- und Lebensplanung
– Stärkung/Vermittlung von Softskills
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
– Gesundheit und Ernährung
– Globales Lernen
- Wissenschaft und Technik (MINT)
– Digitale Bildung
– Robotik und Technik
- Sprache und Kultur
– Musik-, Theater- und Kunstpädagogik
– Medienpädagogik
– Lese-, Schreib- und Sprachförderung
- Traumapädagogik, Resilienzförderung Diversity und Inklusion
– Diversity
– Stärkung der Sozial- und Alltagskompetenzen
– Gewaltprävention
– Generationsübergreifende Bildung
- Demokratieförderung